Im Stockwerkeigentum sind die jeweiligen Wohnungen und Gewerbeeinheiten einer Immobilie nach spezifischem Quadratmeterbesitz aufgeteilt und die anfallenden Gemeinkosten werden nach einem Schlüssel zugewiesen. Probleme entstehen dann, wenn Investitionen getätigt werden müssen, die alle Eigentümer betreffen. Dabei entsteht häufig Uneinigkeit, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Umfang und in welchem Standard diese Investitionen getätigt werden sollen.
Im Weiteren ist Stockwerkeigentum ein statisches Modell und Veränderungen daran können nur einstimmig beschlossen werden.
Beim Miteigentumsmodell sind die Immobilieninvestoren nicht Stockwerkeigentümer, sondern Miteigentümer einer Gesellschaft, welche die Gesamtanlage besitzt. Damit verfolgen sie weniger partikuläre Interessen, sondern vertreten als Miteigentümer das Interesse aller. Folgende Parameter wurden in ersten Pilotprojekten definiert: